Wir hatten Glück, dass eine sehr kompetente Person der Betreuungsstelle der Stadt Augsburg uns diese nicht jedem geläufigen Begriffe verständlich machte. Den Namen der Referentin möchte ich nicht verschweigen. Sie heißt Marlene Schaffer und ist selbst CI – Trägerin, also mit dem Problem der Hörbeeinträchtigung bestens vertraut.
Wie der Name „Vorsorgevollmacht“ schon besagt, geht es um eine Vollmacht. Sie soll dann zum tragen kommen, wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann. Das kann jeden – auch in jungen Jahren - treffen, wenn man beispielsweise durch einen Verkehrsunfall nicht mehr eigenständig entscheiden kann. Ohne Vollmacht ist der Gang zum Betreuungsgericht wegen der Bestellung eines Betreuers unausweichlich. Daher ist das Ausstellen einer solchen Vorsorgevollmacht dringend zu empfehlen. Aber Vorsicht: Bitte nur absolut vertrauenswürdige Personen als Bevollmächtigte benennen.
Da - selbst bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht – die Notwendigkeit eines Betreuers nicht auszuschließen ist, sollte man auch eine Betreuungsverfügung erstellen. Darin wird bestimmt, wer Betreuer im Falle einer Betreuung sein soll.