Kleine Gesprächskreise in Videokonferenzen

Am 1.Mai wurde ein erster Versuch per VideoMeeting gestartet. Insgesamt habe sich tatsächlich 12 Personen eingewählt. Problem war, dass unterschiedliche Betriebssystem wie Android, iOS und Windows auf unterschiedlichen Kanälen gesendet wurden, so dass "Parallelmeetings" stattfanden. Meine Frau im Wohnzimmer mit dem Tablett und ich mit dem PC im Arbeitszimmer...

Dabei haben wir alle auch gelernt, dass mit mehr als 5-6 Personen in einer Schalte wir ein solches Meeting nicht machen können.

Zusätzlich waren auch alle Personen technisch unterschiedlich ausgerüstet.

Wir werden uns deshalb noch einmal reorganisieren und  wie folgt einen Neustart wagen:

1.) mit ClickDoc haben wir jetzt ein deutsches Videoportal gefunden, welches im medizinischen Bereich von Ärzten, Therapeuten und medizinisches Personal genutzt wird. Hier ist auch die Datensicherheit noch einmal höher. ClickDoc gibt uns in der Zeit der Pandemie die Möglichkeit die Software kostenlos zu nutzen.

2.) es wird eine Empfehlung für ein Videosystem am PC geben, damit unsere Nichttechniker unter uns, sich für eine kostengünstige Video-/Audioausrüstung, die einfach zu installieren ist, entscheiden können.

3.) wird es monatlich 3 Termine geben, wo immer in Gruppen bis zu 5 Personen sich eintragen können. Die Termine werden auf der Webseite bekannt gegeben werden. Man kann sich dann per Mail unter andrea.muschalek@bayciv.de anmelden. Bitte, wenn´s geht mehrere Termine angeben, da wir ggf. aufteilen müssen.

Wir sind gespannt, wie unser nächstes VideoMeetings am 20.05.2020 ablaufen wird.

Test Videokonferenz am 01.05.2020

Damit die SHG-Treffen, wie auch die Gesprächskreise auf Grund der Covid19-Pandemie nicht gänzlich ausfallen müssen, testen wir am kommenden Freitag, den 01.05.2020 zwischen 19-20Uhr die Möglichkeiten der Video-/Audiokonferenz.

Eine Stunde kann nach Herzenslust getestet werden, ob wir für die nähere Zukunft diesen neuen Weg bestreiten können bis wir wieder gemeinsam in unserem Raum in der Klinik unsere Treffen abhalten können.

Wer noch Interesse haben sollte, kann gerne an dieser Testsession teilnehmen. Bitte unter Kontaktdaten einfach nachfragen. Wir schicken Ihnen dann gerne den Link.

Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung


Das war u.a. das Thema unseres SHG - Treffens am Samstag 18.01.2020 in der Uni – Klinik  Haunstetten / Augsburg.

Wir hatten Glück, dass eine sehr kompetente Person der Betreuungsstelle der Stadt Augsburg uns diese nicht jedem geläufigen  Begriffe verständlich machte. Den Namen der Referentin möchte ich nicht verschweigen. Sie heißt Marlene Schaffer und ist selbst CI – Trägerin, also mit dem Problem der Hörbeeinträchtigung bestens vertraut.

Wie der Name „Vorsorgevollmacht“ schon besagt, geht es  um eine Vollmacht. Sie soll dann zum tragen kommen, wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann. Das kann jeden – auch in jungen Jahren  - treffen, wenn man beispielsweise durch einen Verkehrsunfall nicht mehr eigenständig entscheiden kann. Ohne Vollmacht  ist der Gang zum Betreuungsgericht wegen der Bestellung eines Betreuers unausweichlich. Daher ist das Ausstellen einer solchen Vorsorgevollmacht dringend zu empfehlen. Aber Vorsicht: Bitte nur  absolut vertrauenswürdige Personen als Bevollmächtigte benennen.

Da - selbst bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht – die Notwendigkeit eines Betreuers nicht auszuschließen ist, sollte man auch eine Betreuungsverfügung erstellen. Darin wird bestimmt, wer Betreuer im Falle einer Betreuung  sein soll.